Sozialmedizinisch-pädagogische Familienhilfe

Brettspielfiguren

...wenn die Lebenssituation schwierig wird.

Ein interdisziplinäres Team aus Sozialmedizin und Sozialpädagogik steht den Familien für mehrere Monate zur Seite – immer mit dem Blick auf das gesamte Familiensystem, dessen Ressourcen und eigenen Lebensentwürfen.

  • Antragstellung erfolgt durch die erziehungsberechtigten Eltern beim zuständigen Jugendamt (Regional Sozialer Dienst; RSD)
  • das regional zuständige Jugendamt
  • Sozialmedizinisch-pädagogischeLeistung als Hilfe zur Erziehung gem. SGB VIII §27 (2)

 

  • Inklusion der Krankheit bzw. Beeinträchtigung in den Alltag und Lebensraum des Kindes
  • Abbau von Ängsten der Familie und des Umfelds
  • Unterstützung der Krankheitsbewältigung
  • Förderung der optimalen Entwicklung nach individuellem Bedarf des Kindes
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Therapien und Förderung
  • Soziale Netzwerkbildung zu anderen betroffenen Familien
  • Hilfe zur Selbsthilfe 

   

  • individuelle Festlegung im Hilfegespräch (bis zu 8 Monaten)

Ihre Ansprechpartnerin

pädagogische Leitung

Elena Grimm

Ihre Ansprechpartnerin

Leitung sozialmedizinisch-pädagogische-Familienhilfe

Bettina Hampel