Sozialmedizinisch-pädagogische Familienhilfe

...wenn die Lebenssituation schwierig wird.

Ein interdisziplinäres Team aus Sozialmedizin und Sozialpädagogik steht den Familien für mehrere Monate zur Seite – immer mit dem Blick auf das gesamte Familiensystem, dessen Ressourcen und eigenen Lebensentwürfen.

• Antragstellung erfolgt durch die

   erziehungsberechtigten Eltern beim

   zuständigen Jugendamt (Regional

   Sozialer Dienst; RSD)

• das regional zuständige Jugendamt

• Sozialmedizinisch-pädagogische

   Leistung als Hilfe zur Erziehung

   gem. SGB VIII §27(2)

 

• Inklusion der Krankheit bzw.

   Beeinträchtigung in den

   Alltag und Lebensraum des Kindes 

• Abbau von Ängsten der Familie und

   des Umfelds 

• Unterstützung der

   Krankheitsbewältigung

• Förderung der optimalen

   Entwicklung nach individuellem

   Bedarf des Kindes 

• Unterstützung bei der

   Umsetzung von

   Therapien und Förderung 

• Soziale Netzwerkbildung

   zu anderen betroffenen Familien 

• Förderung der internen,

  ganz individuellen Familien-

  Ressourcen (Hilfe zur Selbsthilfe) 

   

• individuelle Festlegung im

   Hilfegespräch (bis zu 8 Monaten)

Ihre Ansprechpartnerin

pädagogische Leitung

Ihre Ansprechpartnerin

Leitung sozialmedizinisch-pädagogische-Familienhilfe

Bettina