Sozialmedizinisch-pädagogische Familienhilfe

...wenn die Lebenssituation schiwerig wird.

Sozialmedizinisch-pädagogische Leistung als Hilfe zur Erziehung gem. SGB VIII §27 (2).

Ein interdisziplinäres Team aus Sozialmedizin und Sozialpädagogik steht den Familien für mehrere Monate zur Seite – immer mit dem Blick auf das gesamte Familiensystem, dessen Ressourcen und eigenen Lebensentwürfen.

• das regional zuständige Jugendamt (RSD)

• das Angebot ist für Familien kostenfrei

• individuelle Festlegung im Hilfegespräch

  (bis zu 8 Monaten)

Antragstellung erfolgt durch die

   erziehungsberechtigten Eltern beim

   zuständigen Jugendamt

   (Regional Sozialer Dienst; RSD).

• Inklusion der Krankheit bzw. 

   Beeinträchtigung in den Alltag und

   Lebensraum des Kindes 

• Abbau von Ängsten der Familie und des

   Umfelds 

• Unterstützung bei der Krankheits-

   bewältigung

• Förderung der optimalen Entwicklung

   nach individuellem Bedarf des Kindes 

• Unterstützung bei der Umsetzung von

   Therapien und Förderung 

• Soziale Netzwerkbildung zu anderen

   betroffenen Familien 

• Förderung der internen,

   ganz individuellen Familien-Ressourcen

   (Hilfe zur Selbsthilfe) 

Ihre Ansprechpartnerin

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