Wenn die Lebenssituation schwierig wird
Sozialmedizinisch-pädagogische Leistung als Hilfe zur Erziehung gem. SGB VIII, §27(2)
Dieses spezielle Leistungsangebot der Jugendhilfe kann:
- Familiensysteme stärken und stabilisieren
- Individuelle Lösungen für Probleme finden
Ein interdisziplinäres Team aus Sozialmedizin und Sozialpädagogik steht den Familien für mehrere Monate zur Seite – immer mit dem Blick auf das gesamte Familiensystem, dessen Ressourcen und eigenen Lebensentwürfen.
Ziele dieser Hilfeleistung können sein:
- Inklusion der Krankheit bzw. Behinderung in den Alltag und Lebensraum des Kindes
- Abbau von Ängsten der Familie und des Umfeldes
- Unterstützung in der Krankheitsbewältigung
- Förderung der optimalen Entwicklung nach individuellem Bedarf des Kindes
- Unterstützung bei der Umsetzung von Therapien und Förderungen
- Soziale Netzwerkbildung zu anderen betroffenen Familien
- Förderung der internen, ganz individuellen Familien- Ressourcen „Hilfe zur Selbsthilfe“
Wie komme ich an die Hilfe?
Eine Antragstellung für diese Hilfe erfolgt durch die erziehungsberechtigten Eltern beim zuständigen Jugendamt (RSD).
Gesetzlicher Rahmen:
– gem. § 27 SGB VIII (Kinder – und Jugendhilfegesetz) als Hilfe zur Erziehung