Wenn die Lebenssituation schwierig wird
Sozialmedizinisch-pädagogische Leistung als Hilfe zur Erziehung gem. SGB VIII, §27(2)
Dieses spezielle Leistungsangebot der Jugendhilfe kann:
- Familiensysteme stärken und stabilisieren
- Individuelle Lösungen für Probleme finden
Ein interdisziplinäres Team aus Sozialmedizin und Sozialpädagogik steht den Familien für mehrere Monate zur Seite. Immer mit dem Blick auf das gesamte Familiensystem, dessen Ressourcen und eigenen Lebensentwürfen.
Ziele dieser Hilfeleistung können sein:
– Inklusion der Krankheit bzw. Behinderung in den Alltag und Lebensraum des Kindes
– Abbau von Ängsten der Familie und des Umfeldes
– Unterstützung in der Krankheitsbewältigung
– Förderung der optimalen Entwicklung nach individuellem Bedarf des Kindes
– Unterstützung bei der Umsetzung von Therapien und Förderungen
– Soziale Netzwerkbildung zu anderen betroffenen Familien
– Förderung der internen, ganz individuellen Familien- Ressourcen „Hilfe zur Selbsthilfe“
Wie komme ich an die Hilfe?
Eine Antragstellung für diese Hilfe erfolgt durch die erziehungsberechtigten Eltern beim zuständigen Jugendamt.
Gesetzlicher Rahmen:
– gem. § 27 SGB VIII (Kinder – und Jugendhilfegesetz) als Hilfe zur Erziehung